Das föderalistische System der Schweiz mit seinen 26 Kantonen bietet ein vielfältiges Netz an Sozialleistungen und staatlichen Unterstützungsangeboten. Diese Vielfalt stellt jedoch für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Herausforderung dar, da die Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren je nach Kanton erheblich variieren können.
Die Sozialversicherungen der Schweiz umfassen unter anderem die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), Ergänzungsleistungen (EL), die berufliche Vorsorge, die Krankenversicherung, die Unfallversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Daneben existieren kantonale und kommunale Hilfeleistungen wie Sozialhilfe, Familienzulagen, Prämienverbilligungen und Wohnbeihilfen.
Viele Berechtigte nehmen ihre Ansprüche nicht vollständig wahr, sei es aus Unwissenheit, aufgrund komplizierter Antragsverfahren oder aus Scheu vor dem Kontakt mit Behörden. Studien zeigen, dass jährlich mehrere Milliarden Franken an berechtigten Sozialleistungen nicht beansprucht werden – ein Phänomen, das als "Nichtbezug von Sozialleistungen" bekannt ist.
Unsere Beratungsdienstleistung setzt genau an diesem Punkt an. Mit fundierter Expertise im Schweizer Sozialrecht und langjähriger Erfahrung in der Beratungspraxis unterstützen wir Menschen dabei, ihre rechtmäßigen Ansprüche zu erkennen und erfolgreich geltend zu machen. Unsere Fachberatung berücksichtigt die individuellen Lebensumstände und die spezifischen kantonalen Regelungen, um eine optimale Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsleistungen zu ermöglichen.
Unser Ziel ist es, durch eine professionelle und ganzheitliche Beratung die finanzielle Situation unserer Klientinnen und Klienten nachhaltig zu verbessern und ihnen zu helfen, das komplexe System der Schweizer Sozialleistungen erfolgreich zu navigieren. Mit unserer Unterstützung werden aus komplizierten Antragsverfahren überschaubare Schritte, die sicher zum Erfolg führen.